Soft Law und Gewaltenteilung – Über die Kunst der Legiferierung durch die Katzenklappe

13/08/2015, Francesco Naef, in: Aktuelle Juristische Praxis 2015, S. 1109 ff.

Immer mehr scheint der Handlungsspielraum des schweizerischen Parlaments durch internationale Standards beschränkt zu sein. Oft ist der Gesetzgeber aus Furcht vor Retorsionen oder schwarzen Listen faktisch verpflichtet, rechtsstaatlich bedenkliche Anpassungen des schweizerischen Rechts zu veranlassen. Der Autor zeigt anhand von aktuellen Beispielen, dass all dies die direkte Folge der Stellungnahme des Bundesrates in internationalen Gremien ist. Mehr als von einem Druck aus dem Ausland sollte man deswegen von einem Druck des Bundesrates auf die Bundesversammlung sprechen. Das ist mit der verfassungsrechtlichen Trennung der Zuständigkeiten der Bundebehörde nicht vereinbar. Er schlägt vor, die Verbesserung der Kooperation zwischen Bundesversammlung und Bundesrat betreffend die auswärtigen Angelegenheiten durch eine Klarstellung der Konsultationspflicht zu erreichen.

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