Der AIA widerspricht der Bundesverfassung

22/05/2015, in: Finanz und Wirtschaft vom 22. Mai 2015

Der automatische Informationsaustausch in Steuersachen verletzt das verfassungsmässige Prinzip der Verhältnismässigkeit wie auch das Erfordernis des Rechtsschutzes. Da die MCAA und das AIA-Gesetz der Verfassung widersprechen, muss die Bundesversammlung eine formelle Verfassungsrevision anstreben, die dem obligatorischen Referendum untersteht, um diese Abweichungen formell zu rechtfertigen. Die Bundesversammlung darf nicht durch ein einfaches Gesetz oder durch einen einfachen Staatsvertrag dauerhaft von der Bundesverfassung abweichen. Es stellt sich die Frage, ob eine solche Abweichung vom Verhältnismässigkeitsprinzip überhaupt durch eine Abstimmung des Volkes und der Stände gerechtfertigt werden darf.

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Automatischer Informationsaustausch ist verfassungswidrig - Stellungsnahme vom 21. April 2015 im Vernehmlassungsverfahren zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen