Automatischer Informationsaustausch ist verfassungswidrig - Stellungsnahme vom 21. April 2015 im Vernehmlassungsverfahren zum automatischen Informationsaustausch in Steuersachen
21/04/2015, Francesco Naef
Der Bundesrat will die Grundlagen für die Umsetzung des automatischen Informationsaustausches in Steuersachen durch die Schweiz schaffen. Das System des automatischen Informationsaustausches verletzt aber das Verbot der Beweisausforschung (sog. „fishing expeditions“), welches Ausdruck des Verhältnismässigkeitsprinzips ist. Zudem gewährt das vorgeschlagene System einen ungenügenden bzw. uneffektiven Rechtschutz für Betroffenen, so dass es eine ungerechtfertigte Einschränkung der Rechtsweggarantie darstellt.
Die Vorlage über die Staatsvertragsgenehmigung und über die Einführung eines flankierenden Bundesgesetzes sollte dem obligatorischen Referendum unterstellt werden, um formell solche Abweichungen von der Schweizerischen Bundesverfassung zu rechtfertigen.
Eine solche Abweichung vom Verhältnismässigkeitsprinzip würde aber die materiellen Schranken zur Revision der Verfassung widerlaufen.